Frau mit Megaphone

Meldung einer Auslandstransaktion

Jede Transaktion die du bei einem ausländischen Broker durchführst und die den Betrag von 12.500 € übersteigt, ist bei der Bundesbank meldepflichtig. Man muss also daher jede Transaktion in den Euro-Betrag umrechnen. Überschreitet der Eurobetrag die Meldefreigrenze, musst du eine Meldung bei der Bundesbank machen. In diesem Beitrag erfährst du, was gemeldet werden muss, wo du eine Meldung abgibst, und welche Informationen eine Meldung beinhalten muss.

Eine Missachtung der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 30.000 € nach sich ziehen und zwar pro nicht gemeldete Transaktion. Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) gewährt eine Meldefrist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Zahlung oder Überweisung erfolgt ist. Ihr seid also gut beraten, die Meldung zeitnah durchzuführen. Für weitere Informationen bezüglich der Meldung stellt die Bundesbank ein Informationsblatt zur Verfügung.

Wie muss gemeldet werden?

Zahlungen für Wertpapiergeschäfte must du gemäß § 67 Abs. 4 AWV mit dem Vordruck Z10 melden. Damit du dir vorstellen kannst, wie so etwas ausschaut, gibt es von der Bundesbank eine Mustervorlage. Leider enthält die Mustervorlage nur gering Informationen wie die einzelnen Felder auszufüllen sind, so gibt es z.B. bei Optionen keine ISIN. Hier hat mir das Dokument “Hilfe für Allgemeines Meldeportal Statistik (AMS)” weitergeholfen. Ab Seite 13 werden die Felder im Detail erläutert. Für die Kennzahl kannst du folgendes Dokument zur Hand nehmen.

Melden musst du übrigens immer die Bruttobeträge also noch vor Abzug einer potentiellen Quellensteuer. Die Meldungen selbst werden typischerweise monatlich zusammengefasst und dann abgegeben.

Wo kannst du deine Meldung abgeben?

Für Privatpersonen genügt eine kostenlose telefonische Meldung bei der Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111. Die Telefonnummer ist nur aus dem Festnetz erreichbar. Solltest du keinen Zugang zu einem Festnetztelefon haben oder aus dem Ausland eine Meldung abgeben müssen, kannst du die Bundesbank auch unter +49 6131 377 4790 erreichen.

Hast du die Transaktion im Rahmen eines Gewerbes durchgeführt musst du zuerst eine Benutzerregistrierung bei der Bundesbank vornehmen, um in der Außenwirtschaftsstatistik erfasst werden zu können (Allgemeines Meldeportal Statistik). Weitere Details findest du auf der Seite der Bundesbank unter “Service -> Meldewesen -> Außenwirtschaft”.

Solltest du mehrere Meldung pro Monat als Privatperson durchführen, kannst du dir ein Benutzerkonto bei der Bundesbank anlegen um deine Transaktionen zu melden.

Werden Transaktionen aufsummiert?

Es kommt immer auf die einzelne Zahlung / Überweisung / Gutschrift an. Eine Aufsummierung der Beträge findet nicht statt. Man muss also nur die Transaktionen melden, die die Meldefreigrenze überschreitet, andere Transaktionen sind nicht meldepflichtig.

Wie wird die Margin behandelt?

Die Meldefreigrenze von 12.500€ betrifft das gesamte Volumen deiner Transaktion. Liegt deine Transaktionsgrenze über der Meldefreigrenze, musst du melden, egal wie deine Finanzierung der Transaktion strukturiert ist. Ob das Geld jetzt von deinem eigenen Konto kommt oder ob du die Margin deines Brokers genutzt hast, ist daher bezüglich der Meldepflicht nicht relevant.

Nicht zu melden sind Initial-Margin-Zahlungen (Einschüsse), da ihnen der Charakter von kurzfristigen Krediten beigemessen wird. Das Gleiche gilt für anstelle von Initial Margins hinterlegte Sicherheiten, beispielsweise Wertpapiere.

Wie werden Kursgewinne oder -verluste behandelt?

Meldepflichtig sind Ausgleichszahlungen, also die jeweiligen Kursgewinne oder -verluste, sobald sie über der Meldefreigrenze von 12.500 € liegen. Wird eine Position eröffnet und die Meldefreigrenze wird überschritten, ist es meldepflichtig. Veräußerst du die Position mit Verlust und der erzielte Veräußerungsbetrag liegt unter der Freigrenze, musst du es nicht melden.

Wie werden Optionsgewinne oder -verluste behandelt?

Sie werden wie Kursgewinne oder -verluste behandelt. Bekommst du z.B. als Stillhalter eine Optionsprämie die höher als die Meldefreigrenze ist, musst du diese melden. Musst du eine Position über der Meldefreigrenze schließen, ist auch dies meldepflichtig.

Wie werden Dividenden behandelt?

Meldepflichtig sind Dividenden sobald sie über der Meldefreigrenze von 12.500 € liegen.